Pate werden
Wichtige Informationen zur Verlegung, Recherche und Veröffentlichung der Daten:
1. Verlegung:
Der STOLPERSTEIN, der später im Fußweg vor der letzten frei gewählten Wohnadresse des Opfers verlegt wird, trägt die Überschrift "HIER WOHNTE".
Ausnahmen können auch sein: "HIER LEBTE", "HIER LERNTE" oder "HIER LEHRTE".
Wichtig ist daher, die letzte frei gewählte Wohnadresse des Opfers in Dresden zu kennen und dem Verein Stolpersteine für Dresden e.V. mitzuteilen.
Folgende Daten müssen für die weitere Inschrift auf dem Stolperstein recherchiert werden:
a) Vorname, Name (gegebenenfalls auch Geburtsname)
b) Geburtsdatum
c) Deportationsjahr + Ort
d) Angaben zum Schicksal.
Als Schicksalsangabe ist möglich:
"TOT" oder "ERMORDET", für ein unbekanntes Schicksal die drei Fragezeichen "???" und statt Selbstmord schreiben wir "FLUCHT IN DEN TOD". (Den Begriff "verschollen" verwenden wir nicht.)
Falls ein Haus nicht mehr vorhanden ist, wird trotzdem an einer markanten Stelle davor verlegt. Teilweise haben sich im Laufe der Zeit die Hausnummern geändert, hier hilft bspw. eine Anfrage beim Katasteramt Dresden weiter, um die aktuelle Hausnummer herauszufinden.
2. Veröffentlichung der recherchierten Daten:
Die recherchierten Daten über das Opfer, für das ein Stolperstein verlegt wird, möchten wir gerne auf unserer Homepage – in Kurzfassung – veröffentlichen.
Dadurch soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, mehr über die Person und ihr Schicksal zu erfahren, für die ein Stolperstein vor ihrem ehemaligen Wohnhaus in Dresden in den Fußweg eingelassen wurde.
Wir bitten daher alle diejenigen, die sich mit der Recherche über eine Person und deren Schicksal im Hinblick auf eine Stolpersteinverlegung befassen, uns nach der erfolgreichen Recherche einen kurzen Lebenslauf des Opfers zu senden (per E-Mail oder Kontaktformular über stolpersteine-dresden.de wäre am günstigsten).
3. Erforderliche Zustimmung der Nachfahren des Opfers:
Für die Anfertigung und Verlegung eines Stolpersteins für ein Opfer des Nationalsozialismus sowie für die Veröffentlichung einer kurzen Zusammenfassung des Lebenslaufs benötigen wir unbedingt die Zustimmung der noch lebenden nächsten Nachfahren des Opfers.
Sollte der Stolperstein also nicht von den nächsten Angehörigen gespendet werden, ist es unumgänglich, zusätzlich die Nachfahren des Opfers zu recherchieren und deren Zustimmung einzuholen.

